Toleranz und LGBT+ Freundlichkeit

Ich begegne Ihrer Hautfarbe, Gender-Zugehörigkeit, Herkunft, sexuellen Orientierung, Religion, Ihrem Alter usw. selbstverständlich mit Toleranz und Offenheit.

Sie sind in meiner Praxis herzlich willkommen.

Trans*, transgeschlechtlich, transgender, transident, non-binary & weitere Identitäten, die nicht in die Kategorie cisgender passen:

Ein besonderes Anliegen ist es mir, auf diesen Punkt gesondert einzugehen:

Seien Sie versichert, dass Sie, wenn Sie in meine Praxis kommen, auf Respekt und Verständnis stoßen werden.

Leider ist es momentan in Deutschland immer noch so, dass die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verlangen, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, bevor sie Ihnen Ihre geschlechtsaffirmative Behandlungen bezahlen. Ich wünschte, diesen Zwang gäbe es nicht, ich muss aber leider mit den Gegebenheiten umgehen, wie sie sind.

Ich möchte Ihnen immerhin ein leitliniengerechtes Angebot machen, d.h. Sie individuell, in dem für Sie passenden Maße, bei Ihrem Transitionsprozess begleiten und unterstützen.

Falls Sie das Schriftstück noch nicht kennen, möchte Ich Ihnen die Klient:innenleitlinie empfehlen, die der Bundesverband Trans* verfasst hat. Dieser Klient:innenleitfaden wurde verfasst auf Grundlage der aktuellen AWMF-Leitlinie von 2018, und gibt darüber hinaus viele praktische Tipps für trans* Personen auf ihrem Weg durch das Gesundheitssystem (Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen und Medizinischen Fachgesellschaften AWMF). Der Bundesverband Trans* war auch in der Leitliniengruppe vertreten, hat also an der Erstellung mitgewirkt.

Wenn Sie mich kontaktieren möchten:

  • Nennen bzw. schreiben Sie mir bitte Ihre bevorzugten Pronomen (wenn Sie welche haben), bevorzugte Anrede, bevorzugte Vornamen und wie ich Ihre individuelle Geschlechtsidentität bezeichnen darf.

Falls Sie zurückgerufen werden möchten:

  • Benennen Sie bitte außerdem, wie ich damit umgehen soll, wenn z.B. ein Familienmitglied ans Telefon geht: Darf ich in diesem Fall Ihre gewählten Pronomen und Ihren Namen nennen, um zu fragen, ob Sie zu sprechen sind, oder hatten Sie kein Coming-Out vor diesen Personen, so dass ich diesen Personen gegenüber womöglich Ihren deadname benutzen muss?

Ich biete Ihnen therapeutische Begleitung und die (leider ebenfalls für die Kostenerstattung geschlechtsaffirmativer Behandlungen geforderten) Indikationsschreiben gemäß gängiger Leitlinien sowie eines der zwei erforderlichen Gutachten für die Namens- und Personenstandsänderung aus einer Hand. Bitte beachten Sie aber bezüglich des letzten Punktes: Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass das veraltete, diskriminierende „Transsexuellengesetz“ durch ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden soll, bei dem sinnvollerweise keine Gutachten mehr erforderlich sein werden. Ein Gang zum Standesamt wird genügen.