Kosten

Psychotherapie ist eine hochwertige medizinische Leistung.

Wenn Sie an einer psychischen Störung leiden oder transgender sind und eine therapeutische Begleitung Ihres Transitionsprozesses in Anspruch nehmen möchten, übernimmt Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Behandlungskosten. Voraussetzung: Sie lassen die Behandlung von Psychotherapeut:innen durchführen, die eine Abrechungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung („Kassenzulassung“) haben. 

Ebenso müssen Sie als GKV-Mitglied selbst nichts bezahlen, wenn Sie zur Diagnostik in die Psychotherapeutische Sprechstunde kommen oder im Vorfeld einer Therapie Probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen.

Eine Psychotherapeutische Praxis ist eine Bestellpraxis. Anders als in Allgemeinmedizinischen Praxen kann ich also nicht einfach eine:n andere:n Klient:in aus dem Wartezimmer aufrufen, wenn jemand nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine bedeuten daher für Psychotherapeut:innen einen Honorarausfall. Nehmen Sie bei mir eine Psychotherapie in Anspruch, werden wir gemeinsam einen Behandlungsvertrag abschließen. Zu diesem Vertrag gehört auch eine Ausfallhonorarvereinbarung für Termine, die von Ihnen nicht mindestens 48 Stunden (in Werktagen) vor dem Termin abgesagt werden. Dieses Ausfallhonorar wird nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet.

Ebenso übernimmt die GKV keine Therapie-Nebenkosten, die dadurch entstehen, dass Sie und ich therapeutisch notwendige Übungen außerhalb der Praxis durchführen (solche Nebenkosten sind z.B. Busfahrgeld für Sie und mich zum Übungsort (etwa einen Turm zur Behandlung von Höhenangst) oder entsprechende Eintrittsgelder.