Allgemeine Infos

Bedeutet „Psychotherapeutische Sprechstunde“, dass ich mich ohne Termin ins Wartezimmer setzen kann?

  • Nein. Wie die meisten psychotherapeutischen Praxen ist auch meine Praxis eine reine Bestellpraxis. Daher müssen Sie auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde einen Termin mit mir vereinbaren. Dieser Termin ist dann für Sie reserviert. Ihr Vorteil: In der Regel beginnt Ihr Termin pünktlich bzw. nach maximal 5 Minuten Wartezeit.

Brauche ich eine Überweisung?

  • Nein. Auch wenn Sie sich zum ersten Mal in einer Psychotherapeutischen Praxis vorstellen, brauchen Sie keinen Überweisungsschein.

Wie lange dauert eine Psychotherapiesitzung?

  • Einzeltherapie: Eine Behandlungseinheit dauert 50 Minuten. In besonderen Fällen (Angehörigengespräche, Reizkonfrontationsübungen) können auch mehrere Einheiten hintereinander durchgeführt werden, was meist 100 Minuten Dauer bedeutet.
  • Gruppentherapie: Eine Behandlungseinheit in einer Gruppe von bis zu 9 Teilnehmer:innen dauert 100 Minuten.

Wie lange dauert eine Psychotherapie insgesamt?

  • Darauf gibt es keine pauschale Antwort, da dies von Ihrem individuellen Fall abhängt. Gewöhnlich werde ich zunächst 12 Therapieeinheiten bei Ihrer Krankenkasse beantragen und dieses Kontingent bei Bedarf durch weitere Anträge ausweiten auf (insgesamt) 24, 60 oder auch maximal 80 Behandlungseinheiten. Bitte beachten Sie, dass ein bewilligtes Kontingent nicht automatisch bedeutet, dass auch alle Sitzungen durchgeführt werden: Wie auch bei anderen medizinischen Leistungen gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Wie viel das in Ihrem individuellen Fall ist, besprechen wir gemeinsam.

Welche Psychotherapieverfahren werden von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Sie bezahlt?

  • Aktuell bezahlt Ihre GKV für Sie die vier folgenden Psychotherapieverfahren, vorausgesetzt, Sie erhalten die Behandlung von einer Person, die eine erteilte Abrechnungsgenehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung hat („Kassenzulassung“): (Kognitive) Verhaltenstherapie, die Systemische Therapie, die Tiefenpsychologisch Fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie. Informationen über die verschiedenen Verfahren finden Sie z.B. gesammelt auf der Internetseite www.psychotherapie-marburg.de und, speziell zur Kognitiven Verhaltenstherapie, finden Sie Erläuterungen auch hier in meinem Internetauftritt.
  • Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld einer Therapie zu informieren, was Sie in den jeweiligen Verfahren erwartet, damit Sie im Anschluss eine:n passende:n Psychotherapeut:in suchen können.

Welche Personen dürfen sich „Psychotherapeut:in“ nennen?

  • „Psychotherapeut:in“ ist ein geschützter Begriff. Als Psychotherapeut:in (für Erwachsene) darf sich nur bezeichnen, wer ein entsprechendes Hochschulstudium abgeschlossen und eine anschließende, gesetzlich geregelte Aus- bzw. Weiterbildung absolviert hat. „Psychologische Psychotherapeut:innen“ oder „Psychotherapeut:innen“ sind Psycholog:innen bzw. studierte Psychotherapeut:innen, die nach Ihrem Studium eine mehrjährige, gesetzlich geregelte Aus- bzw. Weiterbildung erfolgreich absolviert haben. „Ärztliche:r Psychotherapeut:in“ dürfen sich nur Ärzt:innen nennen, die eine entsprechende Facharztausbildung vorweisen können (Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärzt:in für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie).

Dürfen Psychotherapeut:innen Medikamente verschreiben?

  • Dies dürfen ausschließlich Ärztliche Psychotherapeut:innen. Ich zum Beispiel kann und darf keine Medikamente verschreiben, da ich Psychologischer Psychotherapeut bin.

Wo kann ich nach Psychotherapeut:innen suchen?

  • Für den Raum Marburg und Umgebung bietet sich der Internetauftritt des Vereins PsyMa e.V. an (bitte beachten Sie, dass dort zwar die meisten Marburger Psychotherapeut:innen gelistet sind, jedoch nicht alle, da die Teilnahme freiwillig ist). 
  • Generell können sie bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung anrufen und um eine Liste von Psychotherapeut:innen in Ihrer Umgebung bitten.
  • Sie können bei der Bundespsychotherapeutenkammer suchen. 
  • Sie können bei der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) suchen. 
  • Sie können bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach Therapeut:innen suchen. 
  • Sie können natürlich auch „suche Psychotherapie“ oder Ähnliches in eine Suchmaschine eingeben oder das Telefonbuch nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass die gefundenen Personen den Titel „Psychotherapeut:in“ führen.
  • Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Suche, dass es vier verschiedene Psychotherapieverfahren gibt, die von der GKV bezahlt werden. Ich empfehle Ihnen, sich über die unterschiedlichen Vorgehensweisen dieser vier Verfahren im Vorfeld zu informieren, damit Sie die für Sie passende Therapieform wählen können. Eine Übersicht finden Sie z.B. im Internetauftritt von PsyMa e.V., aber auch bei den anderen eben verlinkten Stellen; die Kognitive Verhaltenstherapie finden Sie auch hier in meinem Internetauftritt erläutert.

Woher weiß ich, ob der oder die Psychotherapeut:in der oder die „Richtige“ für mich ist?

  • Ich empfehle Ihnen, bei verschiedenen Kolleg:innen eine Psychotherapeutische Sprechstunde wahrzunehmen und dann anhand der folgenden Punkte eine Wahl zu treffen: Achten Sie jeweils darauf, ob Sie sich bei der Person wohl und gut informiert fühlen. Fühlen Sie sich verstanden? Fühlen Sie sich ermuntert, auch für Sie schwierige Themen anzusprechen oder auch mal anderer Meinung zu sein? Fühlen Sie sich kompetent beraten? Bietet die Person das von Ihnen gewünschte Psychotherapieverfahren an? Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, kommt die Person wahrscheinlich für Sie als Psychotherapeut:in in Frage.

Wirkt Psychotherapie immer?

  • Die von der GKV erstattungsfähigen Psychotherapieverfahren haben für ein breites Spektrum psychischer Störungen gute Wirksamkeitsnachweise, die durch wissenschaftliche Studien belegt sind. Dazu gehört auch die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) als eines der vier erstattungsfähigen Verfahren. Wie jedes andere medizinische Verfahren kann jedoch leider nicht allen Personen, die diese Behandlungsform wählen, zu deren Zufriedenheit geholfen werden. Bestandteil der Therapie ist es deshalb, regelmäßig Bilanz über das bisher Erreichte zu ziehen: Wir schauen zusammen, ob Sie weiterhin profitieren können, ob etwas angepasst werden muss, oder ob es Sinn macht, die Therapie zwecks Zielerreichung oder mangels Wirksamkeit zu beenden und / oder möglicherweise ein anderes Psychotherapieverfahren und damit eine:n andere:n Psychotherapeut:in zu wählen.

Hat Psychotherapie Nebenwirkungen?

  • Wie auch für jede andere Art der medizinischen Behandlung gilt: Ja, Psychotherapie kann (muss aber nicht) Nebenwirkungen haben. Dazu kann beispielsweise zählen: Gerade zu Beginn der Therapie eine vorübergehende Verstärkung unangenehmer Gefühle bedingt durch die intensive Auseinandersetzung mit dem Problem; bei Start einer Reizkonfrontationsübungen anfangs mehr Angst im Vergleich zu einem vermeidenden Vorgehen im Alltag, bevor dann das Angsterleben abflacht; Irritationen aus Ihrem Umfeld, z.B. wenn eines Ihrer Ziele darin besteht, zu lernen, nach Abwägung Ihrer Bedürfnisse und der Bedürfnisse Anderer auch mal „Nein“ zu Dingen zu sagen, die Sie nicht übernehmen möchten oder können — und Sie dies zu Hause üben und (für Ihr Umfeld spürbar) umsetzen.